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Abrechnungsmodalitäten

In einem kostenlosen Vorgespräch kläre ich mit Ihnen ihre Behandlungsthemen, meine Methodik und die Abrechnungsmodalitäten.

In der Regel rechne ich nicht über die gesetzlichen Krankenkassen ab. Die Abrechnung über private Krankenkassen, oder einer Heilpraktiker Zusatzversicherung, ist möglich. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung.

Die Kostenübernahme der Soziotherapie kann in Zusammenarbeit mit ihrem Arzt für Psychotherapie/Psychiatrie bei den Krankenkassen beantragt werden.

Zur Kostenübernahme der psychosozialen Prozessbegleitung muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden. Stimmt das Gericht dem Antrag zu, ist die psychosoziale Prozessbegleitung für Sie kostenfrei. Liegen bei Ihnen die Voraussetzungen für eine kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung nicht vor, tragen Sie die Kosten.